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Frankfurt, den 01. Oktober 2010

Aktenzeichen XY, No. 40.385

Sehr geehrter Versicherter,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Prüfung Ihres Falls ergeben hat, dass die Bedingungen nach Paragraph 123, Abs. 1, Abschn. 3 nicht erfüllt wurden.  Bedauerlicherweise sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Inspruchnahme Ihres am 12.04.1986 abgeschlossenen Rechtshaftschutzpräventionsvorsorgefonds nicht in allen Teilen von Ihnen erbracht. Aus diesem Grund können wir keine Geldleistung gewähren. Bitte haben Sie Verständnis für diese Entscheidung und nehmen Sie Abstand von weiteren Versuchen, unsere Leistungen beanspruchen zu wollen.

Als Zeichen unseres guten Willens jedoch und aus Gründen der Aufklärung, genau wie aufgrund der von uns permanent durchgeführten Trendforschung und den daraus resultierenden Ergebnissen kamen wir zu dem Schluss, dass eine offene und ehrliche Kommunikation gegenwärtig hoch im Kurs steht. Tage der offenen Tür und unsere Beteiligung innerhalb der lokalen Strukturen, genau wie unser Engagement für den Erhalt des tropischen Regenwaldes motivieren uns darüber hinaus, offen zu sein: Es erstaunt uns, dass Sie wirklich glauben, sich gegen Feuer, Wasser, Blech- und Sachschaden sowie Tod, Krankheit, Alter und Verwahrlosung, gegen Einsamkeit und Arbeitslosigkeit, gegen Diebstahl und Demütigung, gegen Falschheit und Betrug, gegen kosmetische und medizinische Irrtümer, gegen Schmerzen und Leid, gegen Mittellosigkeit und fehlende Freundschaft absichern zu können.

Es steht Ihnen jederzeit frei, diesen Vertrag zu kündigen und sich fortan selbst um Ihre Belange zu kümmern. Wir geben Ihnen die einmalige Chance, die Verantwortung für Ihren Leib, Ihre geistige Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen sowie Ihrer Besitztümer zu übernehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die uns entstandenen Kosten in Verbindung mit dem Vertragsabschluss und der zu erhaltendenden Infrastruktur unseres Unternehmens im Falle Ihrer Kündigung nicht in die Rückerstattung Ihrer Versicherungsbeiträge münden können. Die derzeitige Finanzkrise hat zudem unsere nicht vorhandenen Rücklagen vernichtet. Da wir ohnehin nur im Falle des Eintritts eines Riskos haften, weisen wir darauf hin, dass wir stets bemüht sind, diesen Eintritt niemals stattfinden zu lassen. Damit dienen wir dem Gemeinwohl der gesamten Versicherungsgemeinschaft.

Es grüßt Sie hochachtungsvoll

Ihre Versicherung

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